AKTUELLE HYGIENEBESTIMMUNGEN FÜR AUFFÜHRUNGEN DER MUSICAL KIDS

Konzept zur Vermeidung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus (Schutzkonzept) nach § 6 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)

 

 

§1 Einleitung

Der Musical Kids Hamburg e.V. freut sich in diesem Jahr wieder ein Weihnachtsmärchen auf die Bühne zu bringen. Um diesen Weg gehen zu können und die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, gibt er sich nachstehendes Schutz- und Hygienekonzept. Hierin enthalten sind Grundsätze zu Abstands- und Hygieneregeln, zur Reduzierung der maximalen Besucherzahl, zum Nachweis der Impfung bzw. Testung sowie zur Kontaktnachverfolgung.

Unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse bei Besucherinnen und Besuchern, Künstlerinnen und Künstlern sowie Unterstützenden und unter Beachtung der durch den Senat erlassenen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in der jeweils gültigen Fassung werden die nachfolgend aufgeführten Regelungen verbindlich festgehalten und durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen an den Probe- und Spieltagen umgesetzt.

Zur Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Hygiene- und Schutzkonzept stehen unterwiesene Hygiene-Helfende an den Vorstellungstagen als Ansprechpartner bereit. Mit der großen Vorfreude auf das Musical, der gegenseitigen Rücksichtnahme zur Gesundheiterhaltung und der Sicherheit für alle Akteure und Fans ist das Fundament für einen gelungenen Veranstaltungstag, aber auch für die Zukunft des Bühnenspektakels der Musical Kids Hamburg geschaffen.

Wir bitten alle Besuchenden, Verantwortung zu übernehmen und die Hygieneregeln im Vorfeld der Veranstaltung aufmerksam zu lesen sowie am Veranstaltungstag mit gutem Beispiel bei der Umsetzung der Maßnahmen voranzugehen. Alle nicht geimpften oder genesenen Künstlerinnen und Künstler und Mitwirkende erfüllen die Zugangsvoraussetzungen nach § 3 dieses Konzeptes.

Der Musical Kids Hamburg e.V. möchte alle Fans und Kulturliebenden zu den Vorstellungen begrüßen und verzichtet daher bewusst auf die Anwendung der 2-G-Regel. Umso wichtiger ist die Einhaltung der Grundsätze und Einzelmaßnahmen des Schutz- und Hygienekonzeptes.

Weiterführende Informationen sowie die aktuelle Fassung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sind unter https://www.hamburg.de/coronavirus abrufbar.

 


§2 Mindestabstand und Maskentragepflicht

Grundsätzlich gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, insbesondere aber innerhalb geschlossener Räume, das Gebot der Kontaktreduzierung auf das nötige Mindestmaß. So ist zwischen allen Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO gilt, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Zusätzlich ist überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, spätestens jedoch beim Betreten der Veranstaltungshalle, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz
(FFP 2-Maske) zu tragen. Gesichtsvisiere, Stoffmasken (sog. Community-Masken), Schals, Tücher und andere Kleidungsstücke sind als wirksamer Schutz nicht ausreichend.

Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskentragepflicht befreit sind. Als Nachweis reicht ein ärztliches Attest, das stets mitzuführen und am Eingang unaufgefordert sowie auf Verlangen des eingesetzten Hygienepersonals vorzuzeigen ist.

 

 

 

§3.2 Zugangsvoraussetzungen für Besucherinnen und Besucher für die Vorstellungen am 26. und 27.3.2022

Zugang zur Veranstaltung des Musical Kids Hamburg e.V. erhalten nur Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren, die

· sich nicht in einer amtlich angeordneten Quarantäne befinden und

· einen gültigen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorzeigen und

· sich gesund fühlen und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus gemäß § 2 Absatz 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aufweisen und/oder jüngst in Kontakt mit einer erkrankten Person standen.

 

Besucher unter 18 Jahren erhalten Zugang, wenn sie

· sich nicht in einer amtlich angeordneten Quarantäne befinden und

· einen gültigen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorzeigen und

· sich gesund fühlen und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus gemäß § 2 Absatz 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aufweisen und/oder jüngst in Kontakt mit einer erkrankten Person standen.

 

§ 4 Veranstaltungsorganisation

Zur Wahrung der Mindestabstände und Kanalisierung der Zuschauerströme werden folgende Maßnahmen ergriffen:

· den Ausschilderungen vor und in der Veranstaltungshalle sowie den Abstandsmarkierungen und anderen Kennzeichnungen, insbesondere bezüglich der eingerichteten Einbahnstraßenregelungen zur Vermeidung gegenläufiger Personenströme, ist unbedingt Folge zu leisten

· die zugewiesenen Sitzplätze dürfen nur auf den vorgesehenen Ein- und Ausgängen und auf dem kürzesten Weg erreicht und nach der Veranstaltung wieder verlassen werden

· es wird empfohlen, auch am Sitzplatz die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

· das Aufstehen und/oder Tanzen während der Aufführung ist leider nicht möglich

· ein Aufenthalt in Mischbereichen (Eingangshalle, Umlauf) ist nur aus triftigem Grund zulässig, um der Ansammlung von Gruppen frühzeitig entgegenzuwirken

· im Veranstaltungsaal wird die Zuschauerkapazität auf 1/3 der möglichen Plätze reduziert

· gesperrte Reihen und Plätze dürfen nicht besetzt werden

· im Anschluss an die ca. 80-minütige Vorführung benutzen Sie bitte den nächstgelegenen Ausgang

Eintrittskarten sind ausschließlich im Online-Vorverkauf erhältlich. Es gibt keine Abendkasse.

Bitte nehmen Sie gebrauchte Masken zur Entsorgung mit nach Hause.

Sollten Sie sich unwohl fühlen, achten Sie bitte besonders auf die Einhaltung eines erweiterten Sicherheitsabstandes zu anderen Personen und wenden Sie sich ebenfalls unter Wahrung eines ausreichenden Abstandes unverzüglich an die kenntlich gemachten Hygiene-Helfenden. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wird Ihre Betreuung sichergestellt.

 

 

§6 Catering

Die Infektionslage lässt ein Catering gegenwärtig leider nicht zu.

 

§7 Toiletten & Kontaktflächen

Die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer pro Toilettenanlage muss aus Infektionsschutzgründen begrenzt werden. Hierdurch kann es zu Wartezeiten kommen.

Kontaktflächen, wie z.B. Türgriffe und Handläufe, werden regelmäßig in kurzen Intervallen desinfiziert.

 

§8 Backstage-Bereich

Die Anzahl der Personen im Backstage-Bereich ist auf ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Von der Maskenpflicht befreit sind nur geschminkte Künstlerinnen und Künstler. Der Zutritt zur Garderobe und zur Maske ist nur für Künstler und das dort eingesetzte Funktionspersonal gestattet. Der Schminkplan ist einzuhalten, um einer Staubildung vorzubeugen. Das An- und Ablegen der Kostüme soll weitgehend eigenständig erfolgen.

Im gesamten Backstage-Bereich steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

§9 Bekanntmachung

Künstler und Unterstützer/Funktionspersonal des Musical Kids Hamburg e.V. werden über Inhalte und Umsetzung der Maßnahmen des vorliegenden Hygienekonzeptes informiert.

Besucherinnen und Besucher werden die Inhalte des vorliegenden Hygienekonzeptes übersandt, mittels Aushangs an den Veranstaltungstagen bekannt gemacht und auf der Homepage des Musical Kids Hamburg e.V. veröffentlicht.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich die Besucherinnen und Besucher ausdrücklich zur Einhaltung der vorgenannten Regelungen bereit.

 

 

Musical Kids Hamburg e.V.

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